Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung der Deutsches Milchkontor eG
Abstimmung über die Wahlliste im Rahmen der Wahl zur Vertreterversammlung und weitere Bestimmungen

I. Abstimmung über die Wahlliste im Rahmen der Wahl zur Vertreterversammlung:

  1. Der Wahlausschuss der Deutsches Milchkontor eG hat in seiner Sitzung vom 06. Juni 2025 die Wahlliste des Wahlausschusses aufgestellt. Die Wahlliste lag vom 07. Juli 2025 bis zum 21. Juli 2025 in den Geschäftsräumen der Deutsches Milchkontor eG aus. Anschließend bestand bis zum 05. August 2025 die Gelegenheit, weitere Wahllisten einzureichen. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 06. August 2025 festgestellt, dass keine weiteren Wahllisten eingereicht worden sind. Zur Wahl steht damit nur die Wahlliste des Wahlausschusses.
     
  2. Die Abstimmung über die Wahlliste im Rahmen der Wahl zur Vertreterversammlung der Deutsches Milchkontor eG erfolgt ausschließlich durch schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) der abstimmungsberechtigten Mitglieder.
     
  3. Die Frist zur Stimmabgabe für die Abstimmung über die Wahlliste läuft vom 18. August 2025 bis zum 05. September 2025. Abgegebene Stimmen müssen spätestens am letzten Tag dieser Frist beim Wahlausschuss der Deutsches Milchkontor eG, Maria-Cunitz-Straße 5, 28199 Bremen eingegangen sein.
     
  4. Der Wahlausschuss tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Montag, den 08. September 2025, um 10:00 Uhr im Raum „Bühne“ in den Geschäftsräumen der Deutsches Milchkontor eG, Maria-Cunitz-Straße 5, 28199 Bremen in öffentlicher Sitzung zusammen. Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder der Deutsches Milchkontor eG. Die Tagesordnung lautet wie folgt:
    1. Eröffnung und Begrüßung
    2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
    3. Benennung von Wahlhelfern
    4. Öffnung der Wahlbriefe, Vermerk der ordnungsgemäßen Stimmabgabe
    in der Wählerliste und Übertragung der ungeöffneten Wahlumschläge in
    die Wahlurnen
    5. Öffnung der Wahlurnen
    6. Auszählung der Stimmzettel
    7. Feststellung des Ergebnisses der Abstimmung über die Wahlliste
    8. Festlegungen zur Benachrichtigung der Gewählten
    9. Sonstiges

II. Weitere Bestimmungen für die Wahl zur Vertreterversammlung:

  1. Abstimmungsberechtigt ist jedes bei der Bekanntmachung in die Mitgliederliste eingetragene Mitglied der Deutsches Milchkontor eG. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Abstimmungsrecht.
  2. Den abstimmungsberechtigten Mitgliedern werden alle Unterlagen zur schriftlichen Stimmabgabe mit Erläuterungen auf dem Postweg zugesandt.

     

Zeven, den 14.08.2025
Deutsches Milchkontor eG 
Wahlausschuss

gez. H. Korte (Wahlausschussvorsitzender)
gez. T. Stürtz (Stv. Wahlausschussvorsitzender)