Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung der Deutsches Milchkontor eG
Aufstellung der Wahlliste im Rahmen der Wahl zur Vertreterversammlung und weitere Bestimmungen

I. Aufstellung der Wahlliste im Rahmen der Wahl zur Vertreterversammlung:

  1. Die Frist zur schriftlichen Stimmabgabe für die Nominierung der Kandidaten für die Wahlliste ist am 05. Juni 2025 abgelaufen.
  2. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 06. Juni 2025 das Ergebnis der Wahl der Nominierung der Kandidaten zur Wahlliste festgestellt und die Wahlliste aufgestellt.
  3. Die aufgestellte Wahlliste wird in der Zeit vom 07. Juli 2025 bis zum 21. Juli 2025 für alle Mitglieder zur Einsicht in den Geschäftsräumen der Deutsches Milchkontor eG, Maria-Cunitz-Str. 5, 28199 Bremen ausgelegt.
  4. Mitglieder können nach Ablauf der Auslegefrist weitere Wahllisten einreichen. Die Frist zur Einreichung weiterer Listen läuft vom 22. Juli 2025 bis zum 05. August 2025. Listen müssen spätestens am letzten Tag dieser Frist beim Wahlausschuss der Deutsches Milchkontor eG, Maria-Cunitz-Str. 5, 28199 Bremen eingegangen sein.

II. Weitere Bestimmungen für die Wahl zur Vertreterversammlung:

  1. Eine Liste kann nur berücksichtigt werden, wenn sie die in der Satzung genannten Voraus-setzungen erfüllt, insbesondere die erforderliche Anzahl von wählbaren Vertretern und Ersatzvertretern enthält. Ein Mitglied kann jeweils nur auf einer Wahlliste als Kandidat aufgestellt werden.
  2. Werden weitere Listen eingereicht, so werden diese Listen anschließend an die Liste des Wahlausschusses in der Reihenfolge ihres Eingangs nummeriert und zusammen mit der Liste des Wahlausschusses auf die Dauer von zwei weiteren Wochen in den Geschäftsräumen der Deutsches Milchkontor eG ausgelegt.


Zeven, den 03.07.2025
Deutsches Milchkontor eG Wahlausschuss

gez. H. Korte (Wahlausschussvorsitzender)
gez. T. Stürtz  (stv. Wahlausschussvorsitzender)