Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung der Deutsches Milchkontor eG
Nominierung der Kandidaten für die Wahl zur Vertreterversammlung:
  1. Die Nominierung der Kandidaten in den Wahlbezirken für die Aufstellung der Wahlliste zur Vertreterversammlung der Deutsches Milchkontor eG erfolgt ausschließlich durch schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) der abstimmungsberechtigten Mitglieder im jeweiligen Wahlbezirk.

  2. Weitere Kandidatenvorschläge und Kandidaturbereitschaften können schriftlich bis zum 05. Mai 2025 (Frist) eingereicht werdenbei der Deutsches Milchkontor eG (Wahlausschuss) Maria-Cunitz-Str. 5, 28199 Bremen eingehend spätestens am letzten Tag der Frist.

  3. Die Frist zur Stimmabgabe für die Nominierung der Kandidaten läuft vom 19. Mai 2025 bis zum 05. Juni 2025. Abgegebene Stimmen müssen spätestens am letzten Tag dieser Frist beim Wahlausschuss eingegangen sein. 

II.

Weitere Bestimmungen für die Wahl zur Vertreterversammlung:

  1. Abstimmungsberechtigt im Nominierungsverfahren ist jedes im jeweiligen Wahlbezirk ansässige und bei der Bekanntmachung in die Mitgliederliste eingetragene Mitglied der Deutsches Milchkontor eG. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Abstimmungsrecht.

  2. Den abstimmungsberechtigten Mitgliedern werden alle Unterlagen zur schriftlichen Stimmabgabe mit Erläuterungen auf dem Postweg zugesandt. Der Versand der Unterlagen zur Stimmabgabe gemäß I.3 erfolgt gesondert nach Ablauf der Vorschlagsfrist gemäß I.2

 

Zeven, den 10.04.2025

Deutsches Milchkontor eG
Wahlausschuss

Heinz Korte

Vorsitzender des Wahlausschusses